AGB’s

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen OKROY CONCEPT (Aktuelle Fassung vom 1.1.2020)

§1 Geltungsbereich
1. Folgende nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für OKROY CONCEPT und sind Bestandteil aller Verträge über die in Auftrag gegebenen Leistungen.
2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von OKROY CONCEPT gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, OKROY CONCEPT hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
3. Die AGB von OKROY CONCEPT gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§2 Umfang und Ausführung der Leistung
1. Der Umfang der Leistungen, die OKROY CONCEPT im Rahmen des Auftrages für den Kunden erbringt, ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung zu dem jeweiligen Projekt.
2. Sofern im Rahmen des Auftrages Zeichnungen bzw. Visualisierungen geliefert werden, sind diese Leistungen immer nur Skizzen. Die Maße und Angaben können nicht als verbindliche Informationen gesehen werden, beispielsweise zur direkten Übergabe an Dritte (wie Handwerker).
3. OKROY CONCEPT verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Ausführung gemäß der Auftragsbestätigung – und/oder der mündlich getroffenen Absprache (welche im Nachgang - kurz per Mail – ebenfalls schriftlich zusammen gefasst wird). Die Entwurfsplanung umfasst den Entwurfsvorschlag für eine Einrichtungs-, Dekorations- und/oder Farb- & Materialberatung anhand der vom Kunden gemachten Vorgaben und angegebenen Präferenzen. Eine Detailplanung wird immer nur nach vorheriger Abstimmung - mit den Kunden - erstellt und entwickelt sich aus den Entwurfsplanungen und der Machbarkeitsanalyse mit dem ausführenden Handwerksbetrieb.
4. Maße und andere Angaben über die Beschaffenheit, die OKROY CONCEPT dem Kunden als Skizze liefert, sind ausschließlich zur privaten Nutzung durch den Kunden bestimmt. OKROY CONCEPT übernimmt keinerlei Gewähr über die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen. Alle Planungsvorschläge sind lediglich als Ideenskizze zu verstehen. Vor deren Ausführung kann es erforderlich sein, weitergehende Informationen und Beratung bei geeigneten Fachleuten (Statiker, Elektriker, Bauamt, Architekt) entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einzuholen. Beauftragt der Kunde Dritte (z.B. Handwerker) so dürfen die Maße und Angaben den Dritten nicht als verbindliche Informationen übergeben werden. Der Kunde muss die von ihm beauftragten Dritten vielmehr zu einer eigenen Ermittlung der Maße und sonstigen Angaben veranlassen.
5. OKROY CONCEPT erstellt selbst keine statischen Berechnungen sondern arbeitet in Projekten - bei baulichen Maßnahmen - immer mit Statikern oder Bauträgern zusammen.
6. OKROY CONCEPT beauftragt keine Handwerker, sondern berät ggf. nur bei der Auswahl bzw. unterbreitet unverbindliche Vorschläge. Die Beauftragung der Handwerker-Leistung zur Umsetzung von Planungen erfolgt ausschließlich über den Kunden.

§3 Gestaltungsfreiheit
1. Für OKROY CONCEPT besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
2. Die OKROY CONCEPT überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Abbildungen, Muster, etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist.

§4 Preise uns Zahlungsbedingungen
Werden im Angebot geregelt. 

§5 Leistungszeit - Vertragsdauer
1. OKROY CONCEPT kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind. Nicht zu vertreten hat OKROY CONCEPT einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt zuständigen Ansprechpartners, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht absehbar waren.
2. Ist ein Termin zur Leistungserbringung vereinbart, und kann dieser Termin durch OKROY CONCEPT aufgrund Höherer Gewalt nicht eingehalten werden, entfallen sämtliche Ansprüche des Kunden gegen OKROY CONCEPT aus dieser Terminverzögerung. Als Höhere Gewalt  gelten insbesondere Streik, sowie Tod oder längere Krankheit eines mit dem Projekt befassten Mitarbeiters von OKROY CONCEPT. Die vereinbarten Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend.

§6 Schadensersatzansprüche, Mängelansprüche
1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen OKROY CONCEPT sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von OKROY CONCEPT, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. OKROY CONCEPT übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden gelieferten Maße und sonstiger Angaben. Ebenso wenig übernimmt OKROY CONCEPT eine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte, die von OKROY CONCEPT ermittelten Maße und sonstige Angaben verwendet.
3. Dem Kunden ist bewusst, dass die Leistungen von OKROY CONCEPT auf individueller ästhetischer Vorstellungen der planenden Person von OKROY CONCEPT beruhen. Da ästhetisches Empfinden einer objektiven Beurteilung nicht zugänglich ist, sind hinsichtlich der gestalterischen Leistungen die von OKROY CONCEPT erbracht werden, Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen.

§7 Haftung
1. Die von OKROY CONCEPT erbrachten Leistungen basieren auf Vorgaben und Briefings des Kunden. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
2. Wenn OKROY CONCEPT auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet OKROY CONCEPT nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
3. OKROY CONCEPT übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden gelieferten Maße und sonstiger Angaben. Ebenso wenig übernimmt OKROY CONCEPT keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte die von OKROY CONCEPT ermittelten Maße und sonstige Angaben verwenden.
4. Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit OKROY CONCEPT einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, ist die Haftung auf den Betrag der Auftragssumme begrenzt.

§8 Datenschutz
Sämtliche persönliche Daten, die der Auftraggeber zum Zweck der Auftragserfüllung übermittelt, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. OKROY CONCEPT speichert Daten des Kunden, die die Abwicklung von Bestellungen bzw. des Auftrages ermöglichen. OKROY CONCEPT unternimmt wirtschaftlich und technisch zumutbare und mögliche Vorkehrungen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf diese Daten zu verhindern. OKROY CONCEPT erhebt vom Kunden ohne dessen Zustimmung nur die Daten, die für die Ausführung der Bestellung und Vertragsabwicklung notwendig sind. Mit Absendung der Auftragsbestätigung stimmt der Kunde einer Speicherung seiner personenbezogenen Daten zu.

§9 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand
1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von OKROY CONCEPT.
2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonder-vermögen das für den Geschäftssitz von OKROY CONCEPT zuständige Gericht. Ist der Kunde Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls der Gerichtsstand von OKROY CONCEPT.

§10 Eigentumsvorbehalt
Es gilt der BGB Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Dienstleistungen, erstellte Skizzen und Pläne bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von OKROY CONCEPT.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen und/oder nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt und wirksam ist.